In Deutschland herrscht bereits heute ein Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften in vielen Regionen und Branchen. Die Zahl der unbesetzten Stellen belief sich im Jahr 2022 auf etwa 1,98 Millionen. Um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine Fachkräftestrategie entwickelt, die stark auf die Förderung inländischer Potenziale setzt. Hierbei sollen insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren gesteigert sowie die Aus- und Weiterbildung gestärkt werden. Dennoch erkennt die Regierung, dass Deutschland auch auf qualifizierte Einwanderung angewiesen ist, um die Fachkräftebasis der Unternehmen zu sichern und zu erweitern. Die Bundesregierung hat jedoch das klare Ziel, diesen Umstand zu ändern. „Wir wollen, dass Fachkräfte schnell und unkompliziert nach Deutschland kommen und hier ihre beruflichen Karrieren vorantreiben können. Bürokratische Hürden möchten wir aus dem Weg räumen“, betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, sollen sie die Möglichkeit erhalten, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“ Die Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem, die es Fachkräften ermöglicht, basierend auf ihren Fähigkeiten und Qualifikationen nach Deutschland zu kommen, ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung. Die Chancenkarte soll die Auswahl geeigneter Kandidaten transparenter und objektiver gestalten und sicherstellen, dass Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, willkommen geheißen und ihren Beitrag zur deutschen Wirtschaft leisten können. Mit der geplanten Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und der Förderung qualifizierter Einwanderungsmöglichkeiten möchte die Bundesregierung sowohl den Fachkräftemangel in Deutschland mildern als auch talentierten Menschen aus dem Ausland eine attraktive Perspektive bieten. So kann Deutschland als Wirtschaftsstandort gestärkt und weiterentwickelt werden. Es wird künftig für die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland im Wesentlichen drei Wege geben: Qualifikation Mit der blauen Karte EU können etwa IT-Spezialisten, die in Deutschland derzeit besonders gefragt sind, bereits heute mit anerkannten Abschluss nach Deutschland kommen. Für sie wird die Gehaltsschwelle gesenkt, die Dauer der Berufserfahrung gekürzt und auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Wer einen Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland erworbenen und dort staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann künftig als Fachkraft kommen. Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Potenzial. Für Menschen, die noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt mitbringen, wird eine Chancenkarte eingeführt. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung.
Mitarbeiter gesucht! Warum fehlt überall Personal? | Am Puls
Kellner, Erzieher, Handwerker: Der Personalmangel macht vor keiner Branche halt. ZDF-Moderatorin Sarah Tacke macht sich auf die Suche nach Gründen und nach Lösungen für das deutsche Job-Desaster. Was macht Deutschland richtig Puls? Was bewegt die Deutschen und regt das Land auf? Sarah Tacke, Jana Pareigis, Christian Sievers und Jochen Breyer wollen wissen, was die Menschen besonders antreibt oder ratlos macht. Reguliert Deutschland sich in den Stillstand? Diese Folge finden Sie auf Yotube unter: https://www.youtube.com/watch?v=i0puMUolXxI
2035 werden in Deutschland 11.000 Hausärzte fehlen.
Im Jahr 2035 wird es in ganz Deutschland voraussichtlich einen Mangel von etwa 11.000 Hausärzten geben. Dies wird erstmals durch eine Studie der Robert Bosch Stiftung GmbH verdeutlicht, die auch aufzeigt, welche Städte und Landkreise besonders stark vom Hausarztmangel betroffen sein werden. Laut der Studie des Berliner IGES Instituts im Auftrag der Robert Bosch Stiftung GmbH werden rund 40 Prozent aller Landkreise in Deutschland unterversorgt sein oder von Unterversorgung bedroht sein. Die Situation ist alarmierend und erfordert dringende Maßnahmen, um die medizinische Versorgung in diesen betroffenen Regionen sicherzustellen. Besonders betroffen könnten Bürger in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg sein, da es für sie in Zukunft möglicherweise schwierig sein wird, einen Hausarzt zu finden. In einigen Landkreisen ist sogar mit einem Rückgang von rund 50 Prozent der Anzahl der Hausärzte bis 2035 zu rechnen. Um diesem drohenden Mangel an Hausärzten entgegenzuwirken, ist der Aufbau von Gesundheitszentren eine vielversprechende Lösung. Diese Zentren könnten die Versorgungslücken schließen und den Menschen in unterversorgten Gebieten einen besseren Zugang zur medizinischen Versorgung ermöglichen. Es ist von größter Bedeutung, dass politische Entscheidungsträger und Gesundheitsbehörden frühzeitig handeln und geeignete Strategien entwickeln, um die Herausforderungen des Hausarztmangels anzugehen. Die Studie der Robert Bosch Stiftung GmbH und des IGES Instituts liefert wichtige Erkenntnisse, die als Grundlage für gezielte Maßnahmen dienen können, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherzustellen.
Schwarzarbeit wächst schneller als erwartet.
In Deutschland bleibt das Problem der Schwarzarbeit ungelöst, und es scheint, dass sein Ausmaß noch größer ist als bisher angenommen. Sollte die Arbeitslosenquote steigen, könnte die Situation sogar noch dramatischer werden. Im Jahr 2023 wird der Umfang der Schattenwirtschaft voraussichtlich auf 463 Milliarden Euro ansteigen, was einer Zunahme von rund 80 Milliarden Euro im Vergleich zu 2022 entspricht. Diese Schätzungen stammen aus einer exklusiven Berechnung von Friedrich Schneider, einem renommierten Finanzwissenschaftler, die der WELT AM SONNTAG vorliegt. Die prognostizierte Schattenwirtschaft wird somit etwa 10,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachen. Friedrich Schneider hat sich seit Langem darauf spezialisiert, das Volumen der Schwarzarbeit zu ermitteln. Bereits zu Jahresbeginn hatte der Experte eine Prognose abgegeben, die den Umfang der Schattenwirtschaft auf 443 Milliarden Euro anhob. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass diese Zahlen noch weiter ansteigen, insbesondere aufgrund steigender Arbeitslosenzahlen. Tatsächlich erwartet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in den kommenden Monaten einen Anstieg der Arbeitslosenquote.
Apple muss in der EU über 14 Milliarden $ zahlen
Apple muss einen juristischen Rückschlag in seinem Rechtsstreit gegen den Steuerbescheid der Europäischen Union über 14 Milliarden Dollar hinnehmen. Ein Berater des höchsten europäischen Gerichts erklärte am Donnerstag, dass ein EU-Tribunal Rechtsfehler begangen habe, als es in Bezug auf einen Steuerbescheid in Höhe von 13 Milliarden Euro (14 Milliarden Euro) zugunsten von Apple entschied. Diese Entwicklung könnte eine Herausforderung für den iPhone-Hersteller darstellen. Der Steuerfall gegen Apple war Teil der Bemühungen von EU-Kartellamtschefin Margrethe Vestager, gegen Vereinbarungen zwischen multinationalen Unternehmen und EU-Staaten vorzugehen, die von den Regulierungsbehörden als unfaire staatliche Beihilfen angesehen wurden. In ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2016 behauptete die Europäische Kommission, dass Apple über zwei Jahrzehnte hinweg von zwei irischen Steuerregelungen profitiert habe, was zu einer künstlichen Senkung seiner Steuerlast auf nur 0,005 % im Jahr 2014 geführt habe. Das Gericht der Europäischen Union gab Apples Anfechtung im Jahr 2020 statt und stellte fest, dass die Regulierungsbehörden den rechtlichen Standard nicht erfüllt hatten, um nachzuweisen, dass Apple einen unlauteren Vorteil erhalten hatte. Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) war jedoch anderer Meinung und schlug vor, dass die Richter des EuGH das Urteil des Gerichts aufheben und den Fall an die untere Instanz zurückverweisen sollten. In einer nicht bindenden Stellungnahme erklärte er: „Das Urteil des Gerichts über die von Irland in Bezug auf Apple erlassenen ‚Steuervorbescheide‘ sollte für nichtig erklärt werden. Das Gericht habe mehrere Rechtsfehler begangen und es versäumt, „die Substanz und die Auswirkungen bestimmter methodischer Fehler genau zu beurteilen, die nach der Entscheidung der Kommission die Steuerbescheide beeinträchtigt haben“.
Neue Wege zu Fachkraftgewinnung
Fachkräfte sollen in Deutschland künftig schneller und unkomplizierter arbeiten können. Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung verabschiedet, das dazu dient, bürokratische Hürden abzubauen. Im Rahmen dieser Gesetzesänderungen wird die Verdienstgrenze für die Blaue Karte gesenkt. Ab sofort ist es möglich, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen, wenn man über zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland verfügt. Eine innovative Neuerung ist die Einführung einer Chancenkarte, die auf einem Punktesystem basiert. Diese Chancenkarte bietet eine zusätzliche Möglichkeit für qualifizierte Fachkräfte, nach Deutschland zu kommen und ihre Fähigkeiten einzubringen. Bereits heute besteht in zahlreichen Regionen und Branchen ein Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften. Im Jahr 2022 verzeichnete man rund 1,98 Millionen offene Stellen. Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung fokussiert sich intensiv auf die Erschließung inländischer Potenziale. Dabei strebt die Regierung an, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu steigern sowie die Aus- und Weiterbildung zu intensivieren. Trotz dieser Bemühungen erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit qualifizierter Einwanderung an, um den Bedarf an Fachkräften in Deutschland zu decken. Die wichtigsten Änderungen im Hinblick: Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede Qualifizierung Beschäftigung ausüben Erfahrung: Wer mindestens 2 Jahre Berufserfahrung hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein. Das bedeutet wenig Bürokratie und damit kürzere Verfahren. Potenzial: Neu ist auch Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktsystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehört Qualifikation, deutsch und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter.
Frauen verdienen immer noch 18 prozent weniger als Männer.
Das Statistische Bundesamt teilte am Donnerstag mit, dass in Ost- und Westdeutschland die Lohnlücke unterschiedlich groß ist. Im vergangenen Jahr verdienten Frauen nach wie vor deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lohnlücke (Gender Pay Gap) blieb unverändert bei 18 Prozent, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag bekanntgab. Demnach lag der durchschnittliche Stundenlohn für Frauen bei 20,84 Euro, was 4,46 Euro weniger ist als der Bruttostundenverdienst der Männer (25,30 Euro). Die Statistiker betonten, dass der unbereinigte Gender Pay Gap im langfristigen Vergleich gesunken sei. Im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand noch 23 Prozent. Seit 2020 verharrt er bei 18 Prozent. Die Lohnlücke ist nach wie vor in Ostdeutschland deutlich kleiner, wo sie im vergangenen Jahr bei sieben Prozent lag. In Westdeutschland dagegen betrug sie 19 Prozent (2006: Osten: sechs Prozent, Westen: 24 Prozent). Auch bei vergleichbarer Tätigkeit verdienen Frauen weniger als Männer. Laut den Angaben lassen sich etwa 64 Prozent des Verdienstabstandes durch bestimmte Merkmale erklären. „Ein Großteil der Verdienstlücke resultiert daraus, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen die Bezahlung geringer ausfällt“, so die Statistiker. „Zudem sind sie öfter in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt, was ebenfalls mit niedrigeren Bruttostundenverdiensten einhergeht.“ Die verbleibenden 36 Prozent des Verdienstunterschieds können hingegen nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dies entspricht einer bereinigten Lohnlücke von sechs Prozent.
Visum zur Anerkennungspartnerschaft
Möchten Sie in Deutschland arbeiten und benötigen die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation? Im Rahmen unserer Anerkennungspartnerschaft können Sie das Anerkennungsverfahren nach Ihrer Einreise in Deutschland durchführen und gleichzeitig in Ihrem Beruf arbeiten. Dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Abs. 3 AufenthG. Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“. Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft erfüllt werden? Qualifikation: Sie verfügen über einen ausländischen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss; dem Berufsabschluss muss eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren in Vollzeit vorausgegangen sein. Der Hochschul- oder Berufsabschluss muss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt sein. Als Nachweis für den Visumantrag benötigen Sie die positive Auskunft zur Berufsqualifikation der bei Hochschulabschlüssen eine digitale Zeugnisbewertung. Diese Nachweise können Sie bei der ZAB beantragen. Konkretes Arbeitsplatzangebot: Sie verfügen über ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Üblicherweise handelt es sich um eine qualifizierte Beschäftigung, die einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende. Berufsausbildung erfordert. Hilfstätigkeiten genügen hierbei nicht. Eine Ausnahme besteht für Beschäftigungen in reglementierten Berufen, bei denen eine Berufsausübungserlaubnis erforderlich ist (zum Beispiel Arzt oder Ärztin, Pflegefachkraft). In solchen Fällen ist es möglich, bis zum Erhalt der Berufsausübungserlaubnis Hilfstätigkeiten auszuüben. Nachweis der Sprachkenntnisse: Sie müssen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland je nach Berufsgruppe Deutschkenntnisse auf einem höheren Niveau erforderlich sein können. Geeigneter Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber muss für die Anerkennungspartnerschaft geeignet sein, das bedeutet, er sollte bereits Erfahrung mit beruflicher Ausbildung oder Nachqualifizierung haben. Die Eignung des Arbeitgebers wird im Visumverfahren von der zuständigen Behörde geprüft. Als Fachkraft müssen Sie hierfür nichts unternehmen.
Was ist die „Westbalkanregelung“?
Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland eine Nachfolgeregelung zur sogenannten „Westbalkanregelung“ (§ 26 Abs. 2 BeschV) in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung erneut einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung – unabhängig von einer anerkannten Qualifikation. Die Westbalkanregelung gewährt Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien seit 2016 Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristet, ist die Regelung nun im Rahmen der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräftezuwanderung aufgehoben worden. Die bisherige Quote von 25.000 erteilten Aufenthaltserlaubnissen pro Kalenderjahr wird ab Juni 2024 auf 50.000 erhöht. Die Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsvertrag Kein Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten 24 Monaten. Erfüllung der gesetzlichen Visumspflicht. Die Stelle darf nicht mit arbeitssuchenden Deutschen oder EU-Bürgern besetzt werden. Das Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen dem deutschen Arbeitsrecht entsprechen.
Sachsen- Anhalts Hochschule wollen Fachkräfte für Intel und Co. ausbilden
Intel unterstützt Fachhochschulen und Universitäten in Sachsen-Anhalt großzügig mit einer Zuwendung von 1,2 Millionen Euro. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Grundlagen für die Gewinnung zukünftiger Fachkräfte für Intel zu legen. In diesem Zusammenhang besuchen sogar zwei Vorstandsmitglieder von Intel die Stadt Magdeburg. Sie werden von einer Delegation hochrangiger Manager aus verschiedenen Teilen der Welt begleitet. Obwohl die endgültige Genehmigung des Vertrags zwischen dem Bundesland Sachsen-Anhalt und der Intel Corporation durch die EU-Kommission noch aussteht, zeigt sich das Unternehmen bereits jetzt äußerst engagiert. Als Teil dieser Charmeoffensive des weltweit agierenden Chipriesen aus Kalifornien gehört auch die großzügige finanzielle Unterstützung von Bildungseinrichtungen. Das Ziel ist klar: Intel möchte rechtzeitig die Weichen stellen, um in Zukunft hochqualifizierte Fachkräfte für den Standort Magdeburg zu gewinnen.
